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2. April 2025

Kriegsdienstverweigerung

Laut Grundgesetz (Art. 4 Abs. 3) haben alle Bürger*innen mit einem Ausweis der Bundesrepublik Deutschland das Recht den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern- Quelle: www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html. 

Ob Kriegsdienstverweigerung für dich möglich ist und – falls ja – wie sie funktioniert, erfährst du hier und auf unserer neuen Website der DFG-VK: KDV: So geht’s!

Kontaktadresse für KDV-Anfragen in Bayern: kdv-bayern@dfg-vk.de

Weitere Informationen :

  • KDV für Ungediente / Nicht-Gemusterte / Info DFG-VK
  • KDV für Reservisten / Info DFG-VK
  • KDV für Soldaten
  • Wir freuen uns über alle, die den Kriegsdienst verweigern wollen und bieten hier weitere Informationen an. https://dfg-vk-bayern.de/kdv/

In Planung: Ab April 2026 – Beratungsteam in Würzburg / Veranstaltungen zur KDV


Wir PazifistInnen betrachten die Verweigerung aller Kriegsdienste als unseren persönlichen Beitrag für eine Welt ohne Krieg und Militär. Wir haben die Grundsatzerklärung der Internationale der Kriegsdienstgegner unterschrieben:

„Der Krieg ist ein Verbrechen an der Menschheit. Ich bin daher entschlossen, keine Art von Krieg zu unterstützen und an der Beseitigung aller Kriegsursachen mitzuarbeiten.“

Verweigert alle Kriegsdienste – Meldet Euch nicht freiwillig bei der Bundeswehr

Wer Krieg verhindern will, sollte durch die Verweigerung des Kriegsdienstes seinen persönlichen Beitrag leisten. Durch massenhafte Kriegsdienstverweigerung wird der persönliche Gewaltverzicht zur politischen Kraft.

Wir möchten Dich ermutigen, den Schritt zur Kriegsdienstverweigerung zu tun.

Ob „ungedient“, Soldat/in oder Reservist/in – einen Verweigerungs-Antrag kann man jederzeit stellen (sofern man das Mindestalter von 17einhalb Jahren erreicht hat). Wer den Antrag als „Ungedienter“ stellt, kann zur Musterung einbestellt werden. Nur wenn die Musterung ergibt, dass der Betreffende für die Bundeswehr tauglich ist, wird der KDV-Antrag weiter bearbeitet, ansonsten endet das KDV-Verfahren.

Als anerkannter Kriegsdienstverweigerer kann man nicht mehr zur Bundeswehr einberufen werden, auch wenn es wieder eine Wehrpflicht geben sollte. Wichtig ist, den Verweigerungsantrag rechtzeitig zu stellen: In Friedenszeiten hat er aufschiebende Wirkung, d.h., der Antragsteller kann nicht einberufen werden, bis über den KDV-Antrag entschieden ist. Wenn der Bundestag aber offiziell den „Spannungs-“ oder „Verteidigungsfall“ festgestellt hat (letzterer ist faktisch der Kriegsfall), entfällt diese Schutzwirkung. Dann können alle Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren zum militärischen Dienst bei der Bundeswehr einberufen werden, z.B. auch Ungediente und Reservisten, sofern sie nicht rechtskräftig als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind.

Kriegsdienstverweigerung heißt nicht nur, sich persönlich dem Zwang zum Töten zu entziehen – sie bedeutet mehr: Man kann damit auch ein Zeichen setzen in Zeiten, in denen die Politik uns „kriegstüchtig“ machen will. Wir bieten Informationen zum KDV-Verfahren an und unterstützen alle, die Hilfe brauchen bei der Begründung des Antrages zur Verweigerung. Wer den Entwurf für eine Begründung formuliert hat, kann ihn uns zur Überprüfung schicken.


Die Karrierecenter der Bundeswehr nehmen Anträge auf Kriegsdienstverweigerung entgegen.

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