Laut Grundgesetz (Art. 4 Abs. 3) haben alle Bürger*innen mit einem Ausweis der Bundesrepublik Deutschland das Recht den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern.
Ob Kriegsdienstverweigerung für dich möglich ist und – falls ja – wie sie funktioniert, erfährst du hier und auf unserer neuen Website der DFG-VK: KDV: So geht’s!

Sind noch Fragen offen?
Du kannst Dich auch an unsere Berater*innen wenden – über: bayern@dfg-vk.de / Ab Juli 2025 werden wir auch in Würzburg beraten (über Telefon Email oder terminlicher Absprache
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